Chorproben in der 2. Corona-Welle

 

Wie den Medien zu entnehmen ist, lässt die sog. Niedersächsische Corona-Verordnung einen gewohnten Chorübungs-Betrieb weiterhin NICHT zu.

Auch die Möglichkeit (max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten, sprich: Chorleiter plus 1 oder 2 Sänger aus einem weiteren Haushalt) macht für uns keinen Sinn und war ja auch von einer Mehrheit im Chor nicht favorisiert worden.

Bei aller Kurzlebigkeit solcher Vorschriften ist dennoch unschwer vorauszusagen: Auch im Januar wird sich in dieser Hinsicht noch nichts Entscheidendes ändern.

So bleibt im Moment nichts anderes, als den Verlauf abzuwarten, wann wir uns unter welchen Bedingungen wieder treffen können.

Für die Advents- und die kommende Weihnachtszeit hat die Gesundheit unserer Angehörigen und unser eigenes Wohlergehen Priorität.

Mit den besten Wünschen für die kommenden besinnlichen Wochen und in der Hoffnung, dass es Ihnen/Euch allen gut geht,

der Vorstand